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Autor Thema: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?  (Gelesen 9098 mal)
da_bigboss
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Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« am: Mai 19, 2006, 11:34:02 »

Hiho  Smiley

in unserem garten soll bald ein masten mit 3 meter höhe installiert werden. daran soll eine deutschlandflagge hängen. der mast ist von der straße aus sichtbar und nun frage ich mich, ob das rechtlich gesehen in ordnung ist. für masten auf den dächern gibt es ja auch eine maximale höhe. im baugesetzbuch (internet) habe ich nichts passendes gefunden. der mast ist etwa 1,5m vom grundstück des nachbarn bzw. der straße auf der anderen seite entfernt.

wenn sich da jemand auskennt, dann möge er doch bitte einen link mit den passenden vorschriften posten. wonach ich genau suchen muss ist mir nicht ganz klar Sad

hab jetzt ka ob das unter dieses blöde rechtsberatungsgesetz oder wie es auch immer heißt verstößt aber ich hoffe mal, das geht klar .
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mogGER-TA
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #1 am: Mai 19, 2006, 16:57:41 »

Hm... ich kann das wohl, dass bei uns aufm Lande die Büsche mindestens 60cm von der Grenze weg stehen müssen (was sie bei uns net tun). Aber Fahnenmast? Also: In unserer Nachbarschaft haben zwei nen ... ca 4m hohen Mast stehen. Bis jetzt hab ich noch nicht gehört, das es da megger gab! Und die ganzen Leute, die ich kenne, die ihre Fahen im Garten stehen haben, haben seit Jaheren ein und die selbe Höhe und den selben Standort. Probiers doch einfach aus!
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #2 am: Mai 19, 2006, 17:20:35 »

Probiers doch einfach aus!
Toll! Dann haste den Ärger schon am Hals....
Vielleicht kann das Ordnungsamt da ne Auskunft geben...
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mogGER-TA
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #3 am: Mai 19, 2006, 17:23:40 »

Probiers doch einfach aus!
Toll! Dann haste den Ärger schon am Hals....
(...)
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Und, wie erreicht man die vom Ordnungsamt?
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Falzo
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #4 am: Mai 19, 2006, 17:27:25 »

wenn du fragst bringst du sie aber mit pech auch erst auf die idee, mal zu gucken  Grin

pauschal wuerde ich vermuten, wenn der mast 3 meter hat isses eigentlich unkritisch, das ja irgendwie nich soviel...
andererseits wenn die straße nur 1,50 entfernt is, bedeutet des auch, das der mast wenn er umkippt im schlechtesten falle zu 1,50m auf der straße liegt oder zumindest nen fußgänger erschlägt oder oder... da könnte man denn womoeglich versicherungstechnisch probleme kriegen (grob fahrlässig blabla)

ps:

Zitat
Und, wie erreicht man die vom Ordnungsamt?

zu Fuß, mit der Bahn oder dem Auto. es gibt auch Leute die sagen, man könnte ein Ding namens Telefon benutzen.
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mogGER-TA
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #5 am: Mai 19, 2006, 17:31:04 »

(...)nen fußgänger erschlägt (...)
Weißt du mehr als ich? Aus was für einem Material doll der sein, dass der gleich einen Fußgänger ERschlägt? Das ist krass Huh

Zitat
zu Fuß, mit der Bahn oder dem Auto. es gibt auch Leute die sagen, man könnte ein Ding namens Telefon benutzen.
Diese n003s haben wohl keine E-M@iladresse? Oder doch? darauf spielte ich an!
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #6 am: Mai 19, 2006, 17:36:00 »

Also ganz klar kann und sollte man bei der zuständigen Behörde mal anfragen, ob das möglich ist. Ich denke, 3m sollten kein Problem darstellen wenn der Mast kippsicher aufgestellt wurde. Soll heißen, wenn du den mal einen gutem Meter einbuddelst, fällt er auch nicht mehr um. Wink
Mir ist auch noch nie zu Ohren gekommen, dass jemand für eine 2m-Wäschespinne eine Baugenehmigung einholen musste, der Unterschied zu einem 3-Meter-Mast ist ja nun nicht so bedeutend.
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #7 am: Mai 19, 2006, 18:12:19 »

(...)nen fußgänger erschlägt (...)
Weißt du mehr als ich? Aus was für einem Material doll der sein, dass der gleich einen Fußgänger ERschlägt? Das ist krass Huh
ja, das geht. angenommen er nimmt einen 3m alumasten, dann baut die kiste beim FALL ne hohe geschwindigkeit auf, wenn dann da grad eine rentnerin ihren sonntagsspaziergang macht, hats dir den gehsteig versaut.
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Stukaa
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #8 am: Mai 19, 2006, 22:03:41 »

Bei uns haben Nachbarn sich auch son ding an die Veranda vorm Haus geschraubt, von baugenehmigung oder sowas wär mir nichts zu ohren gekommen..
Nebenbei haben wir nen baum im vorgarten stehn, der höher als unser 2 Stöckiges haus ist, und dir wohl auch ein auto erschlagen würd, das vorbeifährt, wenn so ein
mast ein problem wär, müsste doch konsequenterweise auch solch ein baum auf standsicherheit gewartet werden müssen?? aber naja das "recht" in deutschland bzw, die vorschriften etc. sind mir eh ein buch mit 7 Siegeln
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Falzo
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #9 am: Mai 20, 2006, 14:54:22 »

nen Baum is aber nich fahrlaessig vonnem menschen in ein kleines 20 cm tiefes Loch inner erde gesteckt, getreu dem motto passt, wackelt und hat luft. was denkst du wofür ein Baum riesige Wurzeln hat. da faellt mir wieder de Bericht mit den Jugendlichen und der Natur ein, aber dasn anderes Thema...

wenn wind richtig anner fahne zerrt kann ein duenner mast im überigen auch einfach abknicken, wenns nen einfaches Rohr ist - egal wie tief man das einbuddelt. das mit dem erschlagenen Fußgänger war natürlich überzogen, aber ich denke ne gewisse Gefahr is nich vonner Hand zu weisen, Kratzer annem geparkten Auto reichen auch schon um für genug Ärger zu sorgen.

an sich glaube ich bei der geringen Höhe von 3 Metern aber wie oben schon geschrieben auch nicht unbedingt, das das problematisch ist, wollte nur mal meinen senf dazu geben ;-)
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OlafSt
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #10 am: Mai 21, 2006, 00:23:31 »

Die Jungs vom Amt sind gar nicht so unfreundlich, wie man gemeinhin glaubt - was auch für's Finanzamt gilt.

Wir sind wegen eines Carports extra zum Amt gerannt, Baugenehmigung und bla. Nur um dann zu hören, das für Carports aufgrund der ungeheuren Masse von Bauanträgen die Verordnung geändert wurde und keine Genehmigung mehr nötig ist.

Wie das mit einem 3m-Mast aussieht (der Baurechtlich etwas völlig anderes als ein 20m hoher Baum oder ein Busch ist), bin ich überfragt.
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Stukaa
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #11 am: Mai 21, 2006, 06:19:59 »

klar hat so ein baum auch wurzeln, nur ich hab mir sagen lassen dass bäume altern und dann evtl auch mal umfallen O_o, oder die wurzeln faulen weil der baum zu feucht steht
oder es kommt halt mal nen stärkerer sturm  Wink naja egal das trägt nichts zum problem bei, also lassen wir das  peace
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #12 am: Mai 21, 2006, 08:32:23 »

@OlafSt:
Ich muss mir leider seit nem Jahr Witze über Beamte und das Anzweifeln der Freundlichkeit verkneifen... meine Schwester ist Beamte im Finanzamt Wink. Nagut, ist nicht immer nett hehe.

BTT:
Du könntest in 0,5m Abstand einfach so nen Hering oder irgendwo an der nächsten festen Stelle ne Öse machen, um mit nem Seil etwas in die andere Richtung (also weg von der Straße) zu ziehen.

Die Kräfte, die durch einen mittleren Windstoß auf eine Fahne einwirken, sollte man des weiteren auch nicht unterschätzen. Außerdem könnteste bei nem Wind das Problem der Materialermüdung bekommen, dadurch dass der Mast immer hin und her wackelt - vielleicht gräbt er sich dadurch sogar aus.


Und wieder wäre bewiesen, dass selbst die einfachen Dinge viele Probleme aufwerfen Smiley

b0nze
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da_bigboss
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #13 am: Mai 22, 2006, 13:50:36 »

hmm dachte ich hätte das noch erwähnt, dass auf der straßenseite eine hecke dazwischen ist. ich frag jetzt einfach mal bei den behörden nach. so ganz genau weiß das hier wohl auch keiner :-/

wenn du hier in der nähe ein blaues dach haben willst, muss das auch erst genehmigt werden. und da ich nicht einschätzen kann ob das erregung öffentlichen ergernisses (oder wie auch immer das genannt wird) ist... hmm also ich schließ das thema hier einmal bis die genaue sachlage kenne Smiley

wer noch etwas wichtiges beizutragen hat bitte per pm an mich schicken. danke erst mal
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da_bigboss
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Re: Bau eines Mastens im Garten erlaubt?
« Antwort #14 am: Juni 2, 2006, 16:43:16 »

Für die Standsicherheit ist derjenige verantwortlich, der den Mast aufstellt. Der Grenzabstand gilt grundsätzlich für Gebäude, nicht für Fahnenmasten. Probleme gibt es bei mehreren, in Reihe aufgestellten Masten.

Also passt alles Smiley


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