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| | |-+  Defekter RAM von ebay, was tun?
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Autor Thema: Defekter RAM von ebay, was tun?  (Gelesen 11059 mal)
kaihasse
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Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
« Antwort #15 am: Januar 6, 2006, 07:37:19 »

Moin Alle zusammen,

erstmal sollte vielleicht gesagt werden, seit verdammt vorsichtig bei privat verkäufern, in der regel müssen die absolut nichts zurücknehmen, da sie das aus dem Privat besitz verkaufen, wenn irgendwas defekt ist, MUSS es dabei stehen, es sei denn er ist von vornerein ein Betrüger dann schreibt man dies nicht. Und das ist nun wirklich egal ob gewerblich oder Privat.
Bei gewerblichen Verkäufen Muss der Händler bei gebrauchtware 12 Monate Gewährleistung darauf geben, bei Neuware sind das ganze dann 24 Monate, das ist gesetzt.

Bei Ebay ist es eigentlich egtal, wo der satz steht, das er sich davon zurücknimmt, garantie und oder oder... nur sollte dieser satz nirgends stehen, dann wird er automatisch als händler bezeichnet, und du kannst ihn festnageln, in deinem Fall ist das ein Privatverkauf gewesen, aber es hat ja doch noch recht gut geklappt, mit der reklamation.

Desweiteren ein händler steht bei gebraucht waren 6 Monate in der Beweispflicht nach kauf das das gerät funktioniert hat, nach diesen Händler 6 Monaten sit der Kunde dran mit den restlichen in der beweispflicht das es schon vorher defekt war.
Bei 24 Monata verdoppelt sich das ganze.

Nochmal eins klarstellen, ich spreche hier von Gewährleistung und nicht von garantie, denn Garantie gibt grundsätzlich der Hersteller nicht der Händler ab erstkaufdatum.

Achja, die Ware ist dann eigentum wenn du die ware voll bezahlt hast, dann hat der Händler oder Verkäufer kein Recht mehr auf die Ware, und nicht nach 6 Monaten erst (hatte hier einer geschrieben)

Ich spreche da aus erfahrung, da ich auch mit gebrauchten Teilen bei ebay gehandelt habe, aber dies schnell wieder niedergelegt habe, nicht weil die anderen bessere Preise machen, eher weil die Kunden meist zu blöd sind zu reklamieren, und es da nur ärger gibt, deswegen habe ich das seingelassen.

Viele Grüsse

Kai
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Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
« Antwort #16 am: Januar 6, 2006, 11:46:13 »

übrigends seit wann hast du denn die 2 player??

öörm seit 20. sept ugf. den pinken und ne woche danach kahm der schwarze Smiley
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Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
« Antwort #17 am: Januar 7, 2006, 02:29:03 »

nur sollte dieser satz nirgends stehen, dann wird er automatisch als händler bezeichnet

Desweiteren ein händler steht bei gebraucht waren 6 Monate in der Beweispflicht nach kauf das das gerät funktioniert hat, nach diesen Händler 6 Monaten sit der Kunde dran mit den restlichen in der beweispflicht das es schon vorher defekt war.
Bei 24 Monata verdoppelt sich das ganze.

hatten wir das nicht erst gestern inner glotze im zusammenhang mit den abmahnungen auf ebay?

du bist bei fehlen der ausschlußklausen mitnichten AUTOMATISCH ein händler!
so einfach gehts nun doch nicht.
aber über die grenzen dessen wo nun gewerblicher handel beginnt und privates aufhört werden sich die gerichte sicherlich noch ne weile rumstreiten und dubiose abmahner ihren reibach mit machen.

als Privatperson KANNST du die Gewährleistung auschließen (du musst natürlich nicht)
als Gewerblicher DARFST du sie nicht ausschließen eben da es Gesetz ist
(und selbst wenn der satz drinn stand ist er nichtig wenn gewerblicher handel nachgewiesen wird-> fall für rechtsanwälte und gericht wenn er sich querstellt)

und soweit ich mich entsinne liegt die grenze der beweislastumkehr egal ob gebraucht oder nicht immer bei 6monaten,
der händler KANN bei gebrauchter ware jedoch den gewährleistungszeitraum auf ein jahr verkürzen (muss er nicht  Wink macht er trotzdem)
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kaihasse
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Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
« Antwort #18 am: Januar 7, 2006, 06:43:35 »

Moin StarGoose,

ich denke mal das sich da noch einige staatsanwälte und gerichte befassen müssen, seit ebayzeiten haben halt diese ganzen streitereien um Gewährleistungen zugenommen.

Was ich iregendwo erschreckend finde ist das man egal zu welchem Rechtsverdreher gehen kann, jeder erzählt die ein wenig was anderes, wenn es um Gewährleistungsrecht geht, frag mich für was die studieren, wenn die es selber nicht richtig genau wissen.

Klar, der Händler darf es nicht ausgrenzen, es wird aber viel gemacht. Das mit diesen 12 und 24 Monaten, steht eigentlich dem Händler frei, ob er bei gebrauchtware 12 Monate macht, aber so viel ich das noch weiss, müssen diese mindestens sein.

Viele Grüsse

Kai
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