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News und Off Topic => Off Topic => Thema gestartet von: someone am Januar 4, 2006, 13:32:34



Titel: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: someone am Januar 4, 2006, 13:32:34
Hi,

ich habe hier ein kleineres Problem. Ich habe mir bei ebay RAM gekauft (Link siehe hier (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=6835453784&ssPageName=STRK:MEWN:IT)), den RAM heute erhalten und musste ernüchtert feststellen dass er auf 2 getesten Boards (auf beiden läuft ein anderer Riegel 512MB Twister ohne Probs) nicht läuft. Heute Abend werde ich noch mit dem Verkäufer telefonieren, inwiefern die Module für ihn ein "Fehlkauf" waren.

Nur bevor ich mit ihm telefoniere wüsste ich gerne ob jemand Erfahrung hat, wie in so einem Fall die Chancen stehen dass er den RAM zurücknehmen müsste. Soweit ich weiß (und auch per Google in Erfahrung gebracht habe) ist ja der Zusatz von wegen EU-Recht, keine Gewährleistung nichtig, und ich kann aus der Artikelbeschreibung eigentlich nur herauslesen dass der RAM gehen müsste?

Ist hier evt jemand vom Metier der mir sagen kann ob meine Sicht der Dinge korrekt ist, und evt ein paar Tipps was ich gegenüber dem Verkäufer sagen sollte, bin mir ehrlich gesagt recht unsicher wie ich das mit ihm klären soll.

Macht es Sinn auf eine Rückgabe zu bestehen (also mir mein Geld zurück, er sein RAM), oder eher Wertminderung (auf wieviel ist der Wert bei einem Defekt gemindert  :-\ ).

Nur eins weiss ich wohl sicher, das war diesmal wirklich das letzte Mal dass ich denke  bei ebay ein schnäppchen machen zu können  :'(

Greetz
someone (der insgeheim schon den 100€ nachtrauert)


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: neo -_- am Januar 4, 2006, 14:10:15
da der Verkäufer noch ein 100% positives bewertungsprofil hatt
wäre eine negative Bewertung sicherlich nicht so schön
das musst du ihm nett erklären  ;)

dann sollte er einsehen das er sein Müll zurück nimmt

wen nicht
erkläre ihm (nicht mehr nett) das es so ganz sicher eine negative Bewertung bekommen wird

leider könnte man das Erpressung nennen ::)
hat aber schon geklappt  ;)


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: someone am Januar 4, 2006, 14:12:51
najo, den weg will ich eigentlich meiden, da dass irgendwie nicht grade von Größe zeugt. Ich nehm das nicht direkt persönlich dass er Müll vertickt, jedoch sehe ich halt ein Problem darin dass niemand dem anderen Nachweisen kann wers kaputt gemacht hat  :headcrash: Also bin ich genauso wie er doch im Unrecht ?


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: OlafSt am Januar 4, 2006, 14:23:52
Wenn das ganze ein Privatverkauf war, ist doch auch sicher jene inzwischen nervtötende Ausschlußklausel drin. Ist dem so, siehst du alt aus und hast in jeder Hinsicht Pech. Da ist zwar noch diese Fernabsatzgeschichte, bin aber nicht sicher, inwieweit diese für Geschäfte zwischen Privatleuten gilt.

So oder so - ein fairer Verkäufer wird nach einer für alle akzeptablen Lösung suchen - jeder hat schon mal Schrott gekauft und weiß, wie blöde das ist.

Wichtig ist: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus. Ist das erste Wort bereits "Anwalt", braucht man auf ein Entgegenkommen nicht hoffen.

Ach ja: Ohne o.g. Klausel bzw. bei gewerblichen Verkäufern gilt die Garantie und alles wird gut.


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: someone am Januar 4, 2006, 14:29:21
die übliche EU-Klausel steht in den Zahlungshinweisen. "Nach EU-Recht vom 01.01.2002 keine Garantie/Gewährleistung"

Die Sachen mit Anwalt usw ist was ich in meiner Antwort zu Neo meinte, das kommt mir auch etwas doof. Mir gehts halt eher drum ob ich irgendwie ein Recht auf irgendwas habe, noch hoffe ich natürlich dass sich das ganze im Guten klärt.


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: neo -_- am Januar 4, 2006, 14:42:14
ich bin jetzt nich soooo böse wie ihr denkt

du solltest natürlich erst mahl versuchen das im guten zu klären 

das mit dem " erpressen " ist natürlich nur die letzte möglichkeit

aber jeder gute verkäufer wird es einsehen und es ohne viel diskussion zurück nehmen



Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: StarGoose am Januar 4, 2006, 14:58:41
auch wenns eventuell weit hergeholt ist,

aber muss der ausschluß der gewährleistung nicht in der artikelbeschreibung selber aufgeführt sein? den ausschluß erst bei den versandkosten hinzuzufügen ist ja mal ne ganz neue masche...

auch hatte sich das gericht doch glaube ich darauf geäußert das exakt der satz

"Unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie"

enthalten sein muss damit die käufer eben nicht mit verknappungen oder verschleierungen getäuscht werden können.

aber wie auch immer ich würde auch erstmal in freundlichen worten auf die in mehreren boards getestete nicht funktion der riegel hinweisen und um rücknahme oder austausch bitten.
aus dessen reaktion auf die höfliche anfrage kannst du dann ja ersehen wie er so drauf ist.


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: TzA am Januar 4, 2006, 15:42:29
Garantie/Gewährleistung betrifft das versterben des Produkts beim Käufer (Also wenn das RAM nach drei Wochen nicht mehr ginge).
Du hast jedoch mit dem einen Kufvertrag über 2x512MB RAM abgeschlossen, und da nicht angegeben ist, dass es defekt ist, hat er dir 2x512MB funktionierendes RAM zu liefern (und zwar vollkommen unabhängig davon, ob er ein gewerblicher Verkäufer ist oder nicht).
Wenn du ihm ein paar Paragraphen um die Ohren hauen willst:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."
und auch http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html und noch ein paar folgende....

Die große Schwierigkeit ist es natürlich, zu beweisen, dass du die RAMs nicht selbst zerstört hast.
Idealerweise hast du sie dazu vor einem Fachkundigen (Elektrotechniker, gelernter PC-Händler etc.) die RAMs ausgepackt und getestet, und der kann noch bezeugen, dass du dabei korrekt vorgegangen bist.
Bei dem geringen Streitwert von 100€ dürfte sich jedoch der Aufwand eines Gerichtsverfahrens kaum lohnen.


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: someone am Januar 4, 2006, 17:59:26
Ok, ich bin übnerzeugt dass es noch gute Menschen auf der welt gibt. Der Mann hat zum Glück direkt eingesehen dass die Regel defekt sein müssen und meine gegen Ende des Gesprächs dann auch dass sie bei ihm auch nicht laufen... Könnte man zwar gleich sagen, aber was solls  :headcrash:


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: chImÄrE am Januar 4, 2006, 20:32:26
ja nimmt er sie also zurück?


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: J.C.Denton am Januar 5, 2006, 01:10:55
das is ja blöde das er sie weiterverkäuft obwohl sie bei ihm nicht liefen !

ich hab bei ebay mal eine HDD mit 40 GB für meinen Vater ersteigert, 25 €. nun lief das ding nicht, wurde nichtmal vom bios erkannt, und eine gehäuseseite hattte eine schöne große macke (verpackt war sie aber super)

da der verkäufer überhaupt nicht zugänglich war, und auch von ebay keinerlei hilfe kam, und mein vater den weg des anwalts nicht gehen wollte, lief es dann auf eine schlechte bewertung hinaus (ers selbst hatte mich sofort bei gelderhalt positiv bewertet)

er hat sich dann furchtbar aufgeregt, was mir recht egal war. ich seh es nicht ein für eindeutig defekten schrott 25 € zu bezahlen, und dann bei der höflichen bitte die hdd zurückzunehmen dumm angemacht zu werden.  hätte ich die platte ersteigert und wäre volljährig/geldverdienent gewesen, ich hätte ihm einen netten brief vom anwalt schreiben lassen.

aber mit so leuten muss man leben. zum glück hast du glück mit dem verkäufer.

das war auch das einzigste mal, und ich hab schon diverses zeug bei ebay gekauft.


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: someone am Januar 5, 2006, 16:58:23
ja, er nimmt sie zurück, nur dass man nicht einfach in die beschreibung schreibt das sie womöglicherweise defekt sind will mir nicht so ganz in den kopf gehen


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: b0nze am Januar 5, 2006, 23:36:20
Das macht für ihn dann weniger Kohle :)

b0nze


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: BigMob am Januar 6, 2006, 00:31:07
Hrhr hatte vor kurzem sowas ähnliches, nen schwarzen mp3player bestellt, nen pinken bekommen. Telefonisch abgeklärt, er schickt mir den schwarzen UND 7€ für den Rückversand. Mp3player da, geld nicht, email keine reaktion, telefonisch nicht zu erreichen, bewertungsprofil zeigt mehrere negativ bewertungen.

Nu hab ich 2 player hier, der eine macht sich schön verschlossen im regal gut ;)

weis einer was genaueres darüber nach welchem zeitraum der Besitz bei solchen sachen wechselt?


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: BrainHunter am Januar 6, 2006, 01:38:37
@ BigMob
soweit ich weis nach 6 monaten aber ich bin mir wirklich nicht sicher...
mein onkel hat nämlich mal nen parkettboden verlegen lasen im wohnizmmer (ist bestimmt schon 5 jahre her) und die rechnung ist bis heute noch nicht gekommen *g* und ich mein er erwähnte da was von 6 monaten aber wie gesagt ich bin echt nicht sicher...
übrigends seit wann hast du denn die 2 player??


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: kaihasse am Januar 6, 2006, 07:37:19
Moin Alle zusammen,

erstmal sollte vielleicht gesagt werden, seit verdammt vorsichtig bei privat verkäufern, in der regel müssen die absolut nichts zurücknehmen, da sie das aus dem Privat besitz verkaufen, wenn irgendwas defekt ist, MUSS es dabei stehen, es sei denn er ist von vornerein ein Betrüger dann schreibt man dies nicht. Und das ist nun wirklich egal ob gewerblich oder Privat.
Bei gewerblichen Verkäufen Muss der Händler bei gebrauchtware 12 Monate Gewährleistung darauf geben, bei Neuware sind das ganze dann 24 Monate, das ist gesetzt.

Bei Ebay ist es eigentlich egtal, wo der satz steht, das er sich davon zurücknimmt, garantie und oder oder... nur sollte dieser satz nirgends stehen, dann wird er automatisch als händler bezeichnet, und du kannst ihn festnageln, in deinem Fall ist das ein Privatverkauf gewesen, aber es hat ja doch noch recht gut geklappt, mit der reklamation.

Desweiteren ein händler steht bei gebraucht waren 6 Monate in der Beweispflicht nach kauf das das gerät funktioniert hat, nach diesen Händler 6 Monaten sit der Kunde dran mit den restlichen in der beweispflicht das es schon vorher defekt war.
Bei 24 Monata verdoppelt sich das ganze.

Nochmal eins klarstellen, ich spreche hier von Gewährleistung und nicht von garantie, denn Garantie gibt grundsätzlich der Hersteller nicht der Händler ab erstkaufdatum.

Achja, die Ware ist dann eigentum wenn du die ware voll bezahlt hast, dann hat der Händler oder Verkäufer kein Recht mehr auf die Ware, und nicht nach 6 Monaten erst (hatte hier einer geschrieben)

Ich spreche da aus erfahrung, da ich auch mit gebrauchten Teilen bei ebay gehandelt habe, aber dies schnell wieder niedergelegt habe, nicht weil die anderen bessere Preise machen, eher weil die Kunden meist zu blöd sind zu reklamieren, und es da nur ärger gibt, deswegen habe ich das seingelassen.

Viele Grüsse

Kai


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: BigMob am Januar 6, 2006, 11:46:13
Zitat von: BrainHunter $txt[176] Januar 6, 2006, 01:38:37
übrigends seit wann hast du denn die 2 player??


öörm seit 20. sept ugf. den pinken und ne woche danach kahm der schwarze :)


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: StarGoose am Januar 7, 2006, 02:29:03
Zitat von: kaihasse $txt[176] Januar 6, 2006, 07:37:19
nur sollte dieser satz nirgends stehen, dann wird er automatisch als händler bezeichnet

Desweiteren ein händler steht bei gebraucht waren 6 Monate in der Beweispflicht nach kauf das das gerät funktioniert hat, nach diesen Händler 6 Monaten sit der Kunde dran mit den restlichen in der beweispflicht das es schon vorher defekt war.
Bei 24 Monata verdoppelt sich das ganze.


hatten wir das nicht erst gestern inner glotze im zusammenhang mit den abmahnungen auf ebay?

du bist bei fehlen der ausschlußklausen mitnichten AUTOMATISCH ein händler!
so einfach gehts nun doch nicht.
aber über die grenzen dessen wo nun gewerblicher handel beginnt und privates aufhört werden sich die gerichte sicherlich noch ne weile rumstreiten und dubiose abmahner ihren reibach mit machen.

als Privatperson KANNST du die Gewährleistung auschließen (du musst natürlich nicht)
als Gewerblicher DARFST du sie nicht ausschließen eben da es Gesetz ist
(und selbst wenn der satz drinn stand ist er nichtig wenn gewerblicher handel nachgewiesen wird-> fall für rechtsanwälte und gericht wenn er sich querstellt)

und soweit ich mich entsinne liegt die grenze der beweislastumkehr egal ob gebraucht oder nicht immer bei 6monaten,
der händler KANN bei gebrauchter ware jedoch den gewährleistungszeitraum auf ein jahr verkürzen (muss er nicht  ;) macht er trotzdem)


Titel: Re: Defekter RAM von ebay, was tun?
Beitrag von: kaihasse am Januar 7, 2006, 06:43:35
Moin StarGoose,

ich denke mal das sich da noch einige staatsanwälte und gerichte befassen müssen, seit ebayzeiten haben halt diese ganzen streitereien um Gewährleistungen zugenommen.

Was ich iregendwo erschreckend finde ist das man egal zu welchem Rechtsverdreher gehen kann, jeder erzählt die ein wenig was anderes, wenn es um Gewährleistungsrecht geht, frag mich für was die studieren, wenn die es selber nicht richtig genau wissen.

Klar, der Händler darf es nicht ausgrenzen, es wird aber viel gemacht. Das mit diesen 12 und 24 Monaten, steht eigentlich dem Händler frei, ob er bei gebrauchtware 12 Monate macht, aber so viel ich das noch weiss, müssen diese mindestens sein.

Viele Grüsse

Kai


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