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News und Off Topic => Off Topic => Thema gestartet von: BigMob am April 25, 2006, 12:15:21



Titel: [eBay]Rechtsfrage: Keine Antwort von Verkäufer?
Beitrag von: BigMob am April 25, 2006, 12:15:21
Huu!

Seit längerer Zeit (etwa seit 5 Monaten) besitze ich nun 2 Q-Be MP3-Player, bin aber dazu gezwungen einen im Regal zu horten... warum? Read it!

Per eBay habe ich mir damals eine Q-Be in SCHWARZ geordert, habe aber einen PINKEN geschickt bekommen. Nach telefonischer Absprache mit den Anbieter habe ich abgemacht das er mir einen SCHWARZEN und das Geld für den Rückversand zuschickt. Nach etwa einer Woche kahm der Schwarze auch an, aber kein Geld.
Nach mehreren erfolglosen Versuchen den Händler telefonisch zu erreichen und mehreren Emails habe ich es aufgegeben. Nun sind 5 Monate vergangen und er vermisst den Q-Be wohl kein Stück...

Nun will ich diesen aber einen Freund geben, er hat was gut bei mir etc etc ;)

eBay will ich nicht gerne einschalten, sonst kommt nacher noch heraus dass er sich doch noch meldet und jeder mit einen gesunden Menschenverstand würde mich für bescheuert halten würde ich nun versuchen den Händler doch noch zu erreichen.

In den ganzen FAQ's und AGB's von eBay war von dieser Situation leider nichts zu finden (sind ja auch nicht gerade benutzerfreundlich geordnet da), habe schon diverse Leute gefragt daruntet meinen Fachrecht-Lehrer und einen Anwalt, beide konnten mir nicht weiterhelfen...

Aber vielleicht hat ja von euch einer einen Hinweis oder bekannte, denen er fragen könnte. Ich will nicht dass das Teil in 2 Jahren noch hier rumsteht.

Für Hilfe bin ich meeeegadankbar! Thx im vorraus! Greetings Mob


Titel: Re: [eBay]Rechtsfrage: Keine Antwort von Käufer?
Beitrag von: Lord Krachus am April 25, 2006, 12:21:22
Also ich selbst habe damit keinerlei Erfahrung, aber wenn's dir was nützt, kann ich dir die Mail-Addis von einigen Profs geben - Fachgebiet "Recht", manche direkt auch Wirtschaftsrecht. (Zwar eher BWL/VWL aber u.U. können die dir helfen)

--> PM bei Bedarf  ;)


Titel: Re: [eBay]Rechtsfrage: Keine Antwort von Verkäufer?
Beitrag von: Falzo am April 25, 2006, 20:29:52
prinzipiell ist das mit Rechtsauskünften sone Sache, das duerfen nur bestimmte Personen,  ;D nämlich welche mit entsprechender abgeschlossener Ausbildung, sonst gibt das hier Probleme - die haften naemlich auch für das was sie erzaehlen...

da wir hier keine lust haben, für überhaupt irgendwas zu haften, waers doch ganz nett, wenn hier keine diskussion um recht und unrecht entbrennt.

Was das Problem an sich angeht, meld dich mal im izzekuh mobbl ;-)


Titel: Re: [eBay]Rechtsfrage: Keine Antwort von Verkäufer?
Beitrag von: BigMob am April 25, 2006, 21:17:04
Mööp!

Hehe danke Falzo, werde hier closen da wir ja ne "lösung" gefunden haben *höhö*  :knuddel:

danke an alle die helfen wollten und geholfen haben!


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